Anerkennung eines dt. Scheidungsurteils in den USA

  • Hallo, bei mir war heute eine Partei, die in Deutschland geschieden wurde, und nun das Urteil in den USA anerkennen lassen will, soll heißen, sie will auch in den USA offiziell als geschieden gelten.

    Sie muss ja nun eine Apostille beim LG beantragen; nur wie geht's dann weiter?

    Reine Neugierde, auch wenn wir dafür dann nicht mehr zuständig sind.

  • Vorab wäre die Frage zu klären, ob in den USA wirklich jemand die förmliche Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils verlangt (analog zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen gemäß Artikel 7 FamRÄndG in Deutschland). Soweit ich weiß, ist man da in den USA viel liberaler. Möglicherweise ist das auch von US-Bundestaat zu Bundesstaat verschieden. Wenn man etwa in Las Vegas heiraten will, glaube ich, muss man das Scheidungsurteil betreffend die Vorehe noch nicht einmal vorliegen. Man muss nur ausreichende Angaben machen.

    Ich denke, das Scheidungsurteil mit Apostille (die Apostille ist nur eine Form der Überbeglaubigung) sowie eine deutschsprachige Übersetzung dürften genügen. Aber man sollte sich wie gesagt erstmal bei den in Frage kommenden amerikanischen Stellen informieren, was verlangt wird.

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