Hallo liebe Foraner,
unser PKH-Überprüfungsprogramm fragt unter anderem nach einem Behindertenfreibetrag (§ 82 III SGB XII) und fordert zur Eingabe eines Geldbetrages auf
Natürlich habe ich jetzt zum ersten mal ein Schreiben in dem im Rahmen der PKH-Überprüfung eine Schwerbehinderung geltend gemacht wird, allerdings ohne dass irgend ein Geldbetrag angegeben würde . . . es heißt nur lapidar (...) und einen nicht unerheblichen Mehraufwand (Medikamente etc.) zu tragen hat.(...)
Wie wird das bei Euch gehandhabt?
Bringt ihr da
- Pauschalen
- gar nix
- den gegebenenfalls bezifferten Mehraufwand
in Abzug?
Bin für jeden Tip/Hinweis dankbar.
Behindertenfreibetrag
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redge -
12. April 2007 um 15:15
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Der Freibetrag wird hier prozentual angegeben. Ich meine 35% des Regelsatzes gem. § 30 IV.
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Der Freibetrag wird hier prozentual angegeben. Ich meine 35% des Regelsatzes gem. § 30 IV.
§ 30 IV welchen Gesetzes? SGB VII da finde ich nix vernünftiges . . . -
Auch zwölf.
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Ich bin ja vielleicht ein Trottel zwar mal Latein gehabt, lese aber die XII als SIEBEN (wie in meinem vorigen Posting ja auch als VII geschrieben) oh Mann oh Mann ich glaube ich geh für heute besser in den Biergarten
Aber für die Hinweise . . . das hilft mir weiter, da kann ich morgen nochmal nachrechnen . . .
Schönen Nachmittag/Abend -
SGB XII, § 30 I: Schwerbehinderte über 65 bzw. voll erwerbsgemindert nach SGB VI mit Merkmal G: 17 % des Regelsatzes.
Menschen mit Eingliederungsbeihilfe nach § 54 kriegen 35 % des Regelsatzes,
außerdem ist bei beiden Mehrbedarf nach Einzelfall zu prüfen.
Zusätzlicher Betrag darf Höhe des Regelsatzes nicht überschreiten. -
oh Mann oh Mann ich glaube ich geh für heute besser in den Biergarten
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