Hinterlegung Sparbücher

  • Aber werden somit nach wie vor angenommen, richtig?
    Es kursiert nämlich wohl die Meinung, dass die nicht (mehr?) hinterlegt werden dürfen....

  • Die Voraussetzungen für die Hinterlegung stehen in § 372 BGB:Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden. Wertpapiere sind Urkunden, bei denen der Besitz des Papiers Voraussetzung für die Ausübung des Rechts ist. Das Sparbuch ist ein Legitimationspapier, § 808 BGB, und damit zur Hinterlegung anzunehmen. In NRW gelten als JVV die Ausführungsvorschriften zur Hinterlegungsordnung (AVHO). In § 16 ist bestimmt, dass von der Hinterlegung einer Sparurkunde, insbesondere eines Sparbuchs, der Aussteller der Urkunde, also das Kreditinstitut zu benachrichtigen ist.

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