Hallo,
steh' mal wieder auf dem Schlauch!
Bekl. -vertreten wir- hat Forderung aus Anerkenntnis-Urteil
bezahlt und zwar ca. 14 Tage nach Erhalt des Urteils durch
unsere Kanzlei. Das Urteil erhielten wir von amtswegen ca.
3 Tage früher zugestellt.
Nach ca. 10 Tagen seit Zust. des Urteils hat Kl.Vertr. eine
Vollstr. Androhung unter Berechnung der 0,3 RA-Gebühr ausgebracht.
Nun meine Frage: Kann Kl. Vertreter jetzt sofort in die Voll-
streckung gehen oder muß er diese RA-Geb. erst festsetzen
lassen? Nach welchen Kriterien prüft das zust. Vollstreckungs-
organ im Falle der Vollstreckung die Rechtmäßigkeit dieser Kosten?
Gruß Ute