Ein Rechtsstreit wird nach Erlaß eines VU, aber noch inner-
halb der Einspruchsfrist, unterbrochen.
Einspruch des Bekl. richtet sich nur auf den Festst.Antrag
zur unerl. Handlung.
Genügt zur Inso-Anmeldung nun das VU -oder müssen
sämtliche Belege zur Vorlage kommen?