Hier wurde in einer Ehesache der Versorgungsausgleich abgetrennt.
bezüglich des VA wurde im einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden.
Kann mir jemand kurz schreiben, ob es sich beim VA um ein Verfahren handelt "für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist", sodass eine Termninsgebühr entsteht?
abgetrennter Versorgungsausgleich - Terminsgebühr?
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Gollo -
2. Oktober 2007 um 09:03
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Evtl. hilft Rz. 36 ff. zu § 623 ZPO im Zöller, 26. Auflage weiter. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine mündliche Verhanldung Pflicht.
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Über den Versorgungsausgleich ist doch schon im Scheidungstermin mitverhandelt worden. Für die Entscheidung im schriftlichen Verfahren gibt es keine extra Terminsgebühr mehr. Der VA erhöht nur den Streitwert.
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So ist es richtig - keine extra Terminsgebühr!
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Da der Versorgungsausgleich eine Folgesache ist und auch nach Abtrennung eine Folgesache bleibt (§ 137 Abs. 5 FamFG), ist dies eine/dieselbe Angelegenheit gem. § 16 Nr. 4 RVG. Somit schließt sich eine "extra" Terminsgebühr ohnehin aus (§ 15 Abs. 2 RVG - Grundsatz der Einmaligkeit).
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