Rechtsmittel gegen Befangenheit

  • Hallo!

    Ich bin als Rechtspfleger zwischen die Fronten zweier "Lager" innerhalb eines Vereins geraten. Im Zuge eines Streites zwischen der beiden Lager musste ein Notvorstand bestellt werden. Nachdem sich herausstellte, dass dieser parteiisch wurde, habe ich ihn wieder abberufen mit der Begründung der Befangenheit.

    Der Anwalt dieses Notvorstands hat wiederum einen Befangenheitsantrag gegen mich gestellt. Vom zuständigen Amtsrichter ist der Antrag abgelehnt worden.

    Nun wurde das Landgericht angerufen, ein Urteil zu fällen. Dieses hat nach Aktenvorlage entschieden, dass ich als befangen einzustufen bin.

    Kann mir jemand spontan sagen, welche Rechtsmittel ich konkret habe?

    :confused:

  • Leider hat man als Rechtspfleger kein Rechtsmittel. Du kannst nur die Gegenseite bitten Rechtsmittel einzulegen. Aber wenn das rauskommt bist du erst recht befangen.;)
    Falls du mal eine Gesetzesinitiative starten willst so nach dem Motto: wenn es mal ganz schlimm wird hat auch der rechtspfleger ein außerordentliches rechtsmittel, da würd ich mich gern anschließen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ein Rechtsmittel gibt es tatsächlich nicht und das ist auch gut so. Worin liegt denn das Problem? Wahrscheinlich doch nur darin, dass man nach außen hin vermeintlich etwas dumm da steht (tut man nicht zwangsläufig, weil ja nicht unbedingt darüber entschieden wurde, ob man parteiisch war sondern darüber, ob eine Partei einen bestimmten Eindruck gewinnen konnte). Wenn man keine direkten Verbindungen zu Beteiligten oder dem Verein hat, wird der Grund vielleicht darin gelegen haben, dass man seine Verfahrensschritte nicht ausreichend dokumentierte. Das ist nicht mehr zu ändern. Also das Verfahren abhaken, von einem Kollegen weiter bearbeiten lassen und nach vorn schauen. Wenn Vereinsmitglieder sich bekriegen, kann man nur zwischen die Fronten geraten, weil jede Vernunft fehlt. Der weitere Bearbeiter sollte eine völlig außen stehende Person (eventuell sogar aus einem anderen Ort) bestellen.

  • Hallo Kitty,

    ich kann mich nur § 21 BGB anschließen und hoffe, dass Du nicht an einem gewissen Amtsgericht G. in Hessen tätig bist. :eek: ;)
    Das Verkehrteste ist, so eine Entscheidung persönlich zu nehmen. Man hat nach bestem Wissen und Gewissen entschieden, aber nichts ist so gemein, als zwischen 2 Interessenlager in einem Verein zu geraten. Da kann man entscheiden, was und wie man will, eine Seite wird immer verrückt spielen und wirklich alles versuchen, um Recht zu erhalten. Hake die Sache ab mit dem Gedanken, dass Du Dir nichts vorzuwerfen hast und über diese Sche**akte sich jetzt jemand anderes ärgern darf. Eine subjektiv angenommene Befangenheit macht aus Dir keine schlechte Rechtspflegerin, sondern hier hat eine Partei sich so beleidigt gefühlt, dass sie das LG in recht theatralischer Weise subjektiv überzeugt hat, dass sie sich nicht mehr wertneutral behandelt fühlt.

    In einem anderen jur. Forum, in dem ich seinerzeit Supermod war, habe ich in einem Tierschutzverein ein solches Theater von Anfang an miterlebt und begleitet. Da ging es mit jeder von dem zuständigen Rpfl. dieses AG G. getroffenen Entscheidung zum Beschwerdegericht, der Notvorstand ist bereits 2x ausgewechselt worden, eine Pressekampagne beider Lager begleitet das Ganze von Beginn an bis heute, das zuständige LG hat im Rahmen einer Feststellungsklage die Nichtigkeit einer MV festgestellt, wogegen man natürlich Berufung eingelegt hat und diese zurücknehmen musste. Die obsiegende Partei ist von einem parteiischen Not-VS mit Polizei aufgrund des vermeintlichen Hausrechts vom Vereinsgelände geholt worden, in der gleichen Woche war dieser Not-VS wieder abgesetzt worden. Die Entscheidungen des Gerichts waren für die unterlegene Seite völlig unbeachtlich.

    Mittlerweile ist das VS-Mitglied, das sich an das Forum gewandt hatte, lange nicht mehr im VS und wird aus dem Verein austreten. Ich habe nach einem Zeitraum von mehr als 10 Monaten immer noch privat Kontakt zu dieser Dame, obgleich ich seit Jahresanfang meinen Mod-Job in dem besagten Forum quittiert habe. Die Schlacht in dem Verein geht munter weiter, es zerfleischt jeder jeden, 2 Rechtspfleger sind bei dem AG schon "zerschlissen" worden, der "Haupt"-Dezernent vom Registergericht nimmt keine Telefonate mehr entgegen in dieser Sache und läuft mittlerweile auf den Felgen. Neben dem was-weiß-ich-wievielten Zivilprozess sind mittlerweile auch eine Menge Strafanzeigen wechselseitig gestellt worden.

    Du siehst, wenn 2 Fanatiker-Abteilungen in einem "Verein" aufeinander treffen, hat man auch als gut gewillter und korrekter Rechtspfleger irgendwann keine Chance, weil sachliche Erwägungen keine Rolle spielen und man sich letztlich auch ungewollt vielleicht doch zu sehr (auch emotional) in die Sache verbeißen kann. Es handelt sich hier wahrlich um keine negative Wertschätzung Deiner Person oder Berufsausübung. Wer mit Vereinregister zu tun hat, kommt immer mal in so eine Lage. Den Begriff "Vereinsmeierei" gibt es nicht umsonst. Feiere im Stillen, dass Du diese Akte auf diese Weise losgeworden bist und erledige stattdessen 3 andere in dem gleichen Zeitraum. Ich hätte mitunter auch so ein Glück haben wollen... ;)
    Lasse Dir bloß die Osterlaune nicht verderben, das ist es nicht wert!

  • Bisher habe ich schon so einige Befangenheitsanträge kassiert, sind jedoch sämtlichst - auch vom Landgericht - zurückgewiesen worden. Auch wenn das Landgericht mich mal in den Sachentscheidungen aufgehoben hat, habe ich das immer "sportlich" gesehen und nie persönlich genommen. Von daher ist den Ausführungen von 13 nichts weiter hinzuzufügen. Aus diesem Grunde (ist zwar ne Wiederholung) hacke es ab und bereite Dich auf ein fröhliches Osterfest vor!

  • Zitat von UHU

    Auch wenn das Landgericht mich mal in den Sachentscheidungen aufgehoben hat, habe ich das immer "sportlich" gesehen und nie persönlich genommen.



    Im Gegenteil, mitunter provoziert man mit der eigenen Rechtsansicht förmlich ein Rechtsmittelverfahren. Ich habe es schon manches Mal darauf angelegt, um eine obergerichtliche Entscheidung zu erhalten - das nennt sich dann: Fortbildung des Rechts und ist für zukünftige Fälle immer hilfreich!

    Und wenn man - wie in dem vorliegenden Fall - vom LG nicht gelassen wird, dann fängt sich jetzt u.U. der Kollege einen Rechtsbehelf ein, denn der wird kaum weiser sein und beide Vereinsparteien beruhigen können. Und schon haben wir wieder eine obergerichtliche Ansicht und eine der beiden Parteien eins auf den Rüssel bekommen. Das sind alles normale Vorgänge... ;)

  • Die Mitglieder können nur "Gutmenschen" sein. Ich habe noch nie begriffen, warum die das Registergericht quälen müssen und nicht einfach austreten.
    Aber wie schon meine Vorredner sagten: Das ist nichts persönliches, Akte zu und die nächste nehmen. :)

  • In meinem geschilderten Fall aus dem anderen Forum handelt es sich um einen großen Tierschutzverein von überregionaler Bedeutung mit mehreren hundert Mitgliedern. Dort sind aus Wirtschaft und Politik Leute vertreten, bei denen man auch für sein eigenes Image eine Menge tun kann. In solchen Fällen geht es weder um die Vereinsziele noch -interessen. Viele Vorstände fühlen sich wie King Louie und verwalten ihr Amt auch dementsprechend. Auf etwaige Konkurrenz wird eingehauen ohne Ende, um nicht die eigene Macht zu verlieren. So mancher fährt auch finanziell noch ganz gut dabei, wenn er den passenden Posten hat und wer weiß was alles an "Aufwendungsersatz" und sonstiges abrechnet. Dass unter diesem Umständen ein Interessenkonflikt vorprogrammiert ist, liegt auf der Hand.

    Bedauerlicherweise ist das in der Vereinslandschaft gang und gäbe und das Registergericht samt Zivilprozessgericht hat dies alles dann auszubaden. Leider gibt das Vereinsrecht einem ja auch nicht viel an die Hand und die freie Satzungsgestaltung nebst Vereinsautonomie trägt das ihrige dazu bei, dass jeder alles in jede Richtung auslegen kann und will, so dass das Chaos vorhersehbar ist.
    Es ist leider so: Wer in keinem Verein ist, erspart sich eine ganze Menge Geld, Zeit und Nerven.

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