Verfahrensbevollmächtigter

  • Hey, folgender Fall:

    Normales Zivilverfahren, Kosten sind gequotelt. Kl.-Vertr. macht in seinem Kostenfestsetzungsantrag Geb. gem. VVNr. 3400 RVG geltend - Anfall beim Hauptbevollmächtigten wird vom Bekl.-Vertr. bestritten. Das überhaupt ein Verfahrensbevollmächtigter beteiligt war, kann ich nur dem Protokoll entnehmen, lt. welchem der Kl. mit einer hiesigen RAin erscheint.
    :confused: Frage: Kann der Hauptbevollmächtigte die Geb. bei sich -ohne irgendeinen Hinweis auf einen Verf.bevollmächtigten (geschweige denn einer Abrechnung des Verf.bev.)- geltend machen? Danke ...

  • Leg die Akte doch dem Richter mit der Bitte um Aufklärnug vor. Der wird doch am besten wissen (sollte es jedenfalls), wer wie wann vertreten war.

  • Hallo Manfred!
    Ich glaube ja, dass ein anderer RA als der Hauptbevollmächtigte beteiligt war - mein Problem ist vielmehr, ob der Hauptbevollmächtigte in seinem eigenen Festsetzungsantrag einfach so die Geb. VVNr. 3400 RVG "für sich" geltend machen kann oder ob nicht evtl. eine Abrechnung des Verfahrensbevollmächtigten vorliegen müsste (was ja wohl auch der gegnerische RA beanstandet "...ist bei den Hauptbevollmächtigten nicht entstanden...").

  • Dann bitte den RA doch um Klarstellung, dass diese Gebühr für den UBV geltend gemacht wird. Ob Du noch eine separate Kostennote des UBV haben möchtest, ist "Geschmacksache". Wenn klar erkennbar ist, dass die Kosten in der beantragten Höhe angefallen sind, bestehe ich nicht unbedingt darauf.

  • Danke für die Hilfe - manchmal habe ich das Gefühl, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ... :lesen: ...oder vor lauter Buchstaben!!!

  • Ich verlange schon aus Rechtssicherheitsgründen immer die Rechnung von HB und UB, weil die sich zuweilen nicht einmal untereinander einig sind. Außerdem ist auch für die Gegenseite klar ersichtlich, wie sich was zusammensetzt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!