Hallo,
ich bin in einer Hinterlegungssache mit folgendem Sachverhalt konfrontiert:
Hinterleger ist der Arbeitgeber (=Drittschuldner) eines Schuldner.
Empfangsberechtigte sind:
1. Stadt A-burg, die einen PfÜb gg. Schuldner, Forderung 40.000, hat
2. Landkreis L-land, der einen PfÜb gg. Schuldner,Forderung 40.000, hat
3. der Bruder des Schuldners (Zessionar i. H. v. ca. 20.000)
4. irgendeine Anwaltskanzlei (Zessionar i. H. v. ca. 31.000)
auf dem Hinterlegungskonto sind 50 Euronen.
Ab hier beginnt nun mein Problem:
Zwischen dem Hinterleger und dem Schuldner ist eine Kündigungsschutzklage vor dem Arb.G anhängig. Würde der Schulner in diesem Verfahren obsiegen, hat der Hinterleger bereits angekündigt würde er die Abfindungszahlung des Schuldners (ca. 20.000 EUR) ebenfalls hinterlegen.
Nun ruft mich heute der zuständige Beamte beim LRA an und fragt, weil er sich mit diesem "Hinterlegungs-Dreck" nicht auskennt, was passieren würde, wenn die Empfangsberechtigten sich nicht über die Verteilung der Hinterlegungssumme einigen können.
Meine erste Idee war: [B]Verteilungsverfahren[B]
doch das wäre wohl nur dann sinnvoll, wenn es keinen Streit gibt.
Läuft es daher auf einen Zivilrechtstreit zwischen den Empfangsberechtigten hinaus?
Da ich bei einem kleinen Gericht bin, 2007 gab es 7 Hinterlegungen, und Hinterlegungen ein kleiner Nebenschauplatz ist, weiß ich nicht so recht wo ich bei der Beantwortung dieser Frage des Kollegen des LRA ansetzen soll.
Für Hinweise bedanke ich mich jetzt schon.