Angemeldet wurde durch den bisherigen Inhaber (e. K.) der Verkauf des Handelsgeschäfts „abc-e. K.“ an die „123-GmbH“ zusammen mit einem Haftungsausschluss.
Die GmbH ist an der Anmeldung nicht beteiligt, es liegt auch kein Registerauszug vor.
Es erfolgte der Hinweis, dass diese Veräußerung nicht als Firmenfortführung eingetragen werden kann, sondern wegen des Untergehens des e. K. in der GmbH das Erlöschen der Firma des e. K. anzumelden ist und der Haftungsausschluss mangels Firmenfortführung ebenfalls nicht eingetragen werden kann.
Darauf Schreiben des Notars: Bei Geschäftseinbringung mit Firma in eine GmbH ist die Löschung der Einzelfirma ohne besondere Anmeldung von Amts wegen vorzunehmen, weshalb die Anmeldung für entbehrlich angesehen wird. Der Haftungsausschluss sei ebenfalls vorsichtshalber einzutragen.
Problem: Das ist doch keine Firmenfortführung, oder? Dann dürfte auch kein Haftungsausschluss möglich sein? Falls doch, muss das nicht das Register der GmbH beachten und muss nicht die GmbH auch anmelden? Ich kann doch nicht einfach mein Geschäft an irgendwen verkaufen und der weiß im Ende noch nicht mal was davon?
Will jetzt eben nicht gleich voll dagegen schießen und wäre deshalb dankbar für eure Tipps.