Die XY-Management Ltd. mit Sitz in Gibraltar hat zwei Direktoren. Nur einer dieser Direktoren hat die Vollmacht zum Abschluss des Ausgliederungsvertrages erteilt.
Nach englischem Recht sind die Direktoren grundsätzlich gesamtvertretungsberechtigt, es sei denn in den articles of association ist eine andere Vertretungsregelung enthalten.
Weiß jemand, ob es sich nach dem Recht in Gibraltar ebenso verhält?
Die Geschäftsführerin teilte mit, dass es in Gibraltar ausreiche, wenn das Firmensiegel bei Anwesenheit eines Direktors und eines Sekretärs auf der Urkunde angebracht wird.
Vielleicht kann ja auch ein certificate of good standing mit Vertretungsbescheinigung erteilt werden.
Was meint Ihr?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!