Ich habe hier gerade einen HR-Auszug vor mir liegen. Da steht, dass eine KG auf eine GmbH verschmolzen ist. Eingetragen wurde es am 15. Februar 2008. Ist diese Eintragung konstitutiv? (Mich interessiert das, weil es in dem Fall auf das Datum ankommt).
Konstitutiv?
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Titus -
21. April 2008 um 10:40
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Siehe § 20 UmwG.
Ob das angesprochene Datum das maßgebliche ist, hängt davon ab, ob du den Auszug der KG oder der GmbH vorliegen hast. -
Ja, ( wie Kiki) § 20 Abs.1 UmwG. Die Eintragung des aufnehmenden Rechtsträgers ist m.E. entscheidend.
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Danke. Mir liegen die Auszüge beider Gesellschaften vor.
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Ja, ( wie Kiki) § 20 Abs.1 UmwG. Die Eintragung des aufnehmenden Rechtsträgers ist m.E. entscheidend.
Bei Verschmelzungen ist die Eintragung beim übernehmenden Rechtsträger maßgeblich, da erst mit dieser Eintragung die Verschmelzung wirksam wird.
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