Hallo an alle Hinterlegungsspezis!
Ich hatte gerade eine Dame hier, die von der Geschäftsstelle zu mir geschickt wurde, wegen Problemen in der Antragstellung auf Hinterlegung von Geld.
Inhaltlich geht es darum, dass die Dame die Kaution für ihre Wohnung als Bankbürgschaft "geleistet" hat.
Nach dem Auszug macht nun der ehemalige Vermieter Ansprüche in Höhe der gesamten Kaution geltend; die Bank würde auszahlen.
Jedoch bestehen Streitigkeiten über die Berechtigung und den tatsächlichen Anspruch des ehem. Vermieters, weswegen nun eine Hinterlegung beantragt wird.
Im Wege der Prüfung - Asche auf mein Haupt - ist mir aber aufgefallen, dass doch die Sparkasse den Antrag hätte stellen müssen, richtig? Oder kann ich den jetzt die Sparkasse aufgrund des Antrages der ehem. Mieterin zur Zahlung der Kaution zur Hinterlegung auffordern?
Die Frage ist nun, wie ich hier verfahre - fordere ich ev. auch die Sparkasse auf, zu dem bereits vergebenen Aktenzeichen noch einen Antrag auf Hinterlegung zu stellen? Wie komm ich da nur wieder raus?