Rechtsfähigkeit + § 181 BGB

  • Hallo,

    ich bin erst ab diesen Monat beim Handelsregister zum Praktikum und habe nun folgende Frage an euch:

    Ich habe hier eine Limited nach dem Recht der Isle of Man zur Anmeldung als phG in einer Limited & Co. KG. Die Anmeldung kann ich meiner Meinung nach auch durchführen, da alles soweit da ist.

    Jetzt meine Fragen:
    Wenn ich das berüchtigte Prüfungsschema der FH durchgehe, muss ich auch auf das Problem der Rechtsfähigkeit der Limited und das Problem des § 181 BGB eingehen. Da die Limited nun aber von Isle of Man ist, ergibt sich nun meine Frage, ob ich die Limited als GbR oder als GmbH betrachten soll. Und der director der Limited ist auch gleichzeitig der Kommanditist (tritt als natürliche Person ein), was aber wohl durch die Befreiung von § 181 BGB kein Problem sein sollte. Oder???

  • Hallo,

    die Rechtsfähigkeit der Limited ist kein Problem, siehe hier
    Sie ist demnach zu behandeln "wie eine GmbH".

    ... und auch § 181 BGB ist dann kein Problem mehr:

    Bei der KG kann der Director der Ltd von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, aber nicht bei der Ltd selbst -falls man dem OLG München folgt (wie wir hier :D)-.

  • Wenn der Director der Limited keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen darf, dürfte dies beim Gründungsvertrag der KG, bei welchem er sowohl als Vertreter der Ltd als auch für sich selbst handelt, schon ein Problem darstellen (Stichwort: Schlüssigkeit der Anmeldung / Wirksamkeit des KG-Vertrages). :gruebel:

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