Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich?

  • Eine UB verlange ich immer, denn ich bin keine Steuerbeamter, der die Voraussetzungen für die Nicht- bzw. für die Erteilung einer UB zu prüfen hat, zumal mir bekannt geworden ist, dass manchmal auch der "Kaufpreis" überprüft wird.


    Wir dürfen Sie halt zu den in der Verordnung genannten Ausnahmegründen nicht verlangen es sei denn, ich hätte Bedenken bei der jeweiligen Ausnahmevorschrift. Dann fordere ich auch immer die UB, was ja auch ausdrücklich gestattet ist. Ansonsten ist es halt eine Arbeitserleichterung.

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