Belehrung nach § 29 III Nr.2 StVollstro

  • Ich hab den Fall so bisher noch nicht gehabt, ein Bewährungswiderruf wurde öffentlich zugestellt und jetzt ein paar Jahre später hab ich eine Aufnahmemitteilung bekommen da der VU verhaftet wurde.

    Nach § 29 III Nr.2 muss ich ihm ja jetzt mit dem Aufnahmeersuchen die Belehrung zukommen lassen, nur bin ich mir nicht ganz sicher ob es ausreichend ist dies formlos zu machen? :gruebel:
    Und hat evtl. jemand so eine Musterbelehrung die er mir zukommen lassen könnte? Wäre klasse, denn irgendwie hat hier niemand was passendes :nixweiss:

  • Hi, also ich hatte den Fall erst ein mal, da hab ich mir ne Belehrung "selbstgebastelt" (kann man sich auch aus manchen Lehrbüchern abpinseln)...jetzt so ohne nachzulesen meine ich doch, dass der VU sowieso nur über die Widereinsetzung in den vorigen Stand zu belehren ist..hm..und die hab ich damals samt AE dem VU gegen Unterzeichnung eines EB`s in die JVA zugestellt..damit war es erledigt.

  • Meine Zeit bei der STA ist zwar etwas her, aber wir hatten Vordrucke, welche ich auch hab mitgehen lassen ( ich mach jetztt noch Jugendvollstreckung und brauch das gelegentlich auch noch). Gib mir als private Mail die Kontaktadresse und ich sende Dir das Zeugs morgen zu!

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