Sind die Formulare für das Insolvenzverfahren bundeseinheitlich? Ich brauche welche für einen Antrag (Verbraucherinsolvenz) in Niedersachsen, dort gibt es im Justizportal aber keine entsprechenden Downloads, NRW hat das alles online.
Formulare bundeseinheitlich?
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advocatus diaboli -
28. Juni 2006 um 19:50
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Hallo,
ja die Vordrucke sind bundeseinheitlich durch die VbrinsVV eingeführt worden.
Grüsse
Def -
Jawohl, Vordruck ist zwingend für Verbraucherinsolvenzverfahrens zu gebrauchen. Es sollte sich um die amtliche Fassung 3/2002 handeln.
Aufpassen: da gibt es immer noch eine Seite mit dem Begehren auf Verkürzung der Wohlverhaltensphase, das ist überhaupt nicht mehr einschlägig. Am Besten gleich entfernen und nicht verwirren lassen.
Und: ein Vordruck für einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten ist nicht Bestandteil des amtlichen Vordrucks. Den gilt es selber zu basteln mit den Versicherungen nach § 4a I InsO. -
@ Defaitist + Harry:
Das Justizportal NRW enthält übrigens auch einen Vordruck für die Verfahrenskostenstundung. Die Bastelstunde entfällt also.
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Die Formulare findest Du auch unter
http://www.justiz.sachsen.de/gerichtstafel/http://www.sachsen.de/gerichtstafel
Gruß
Grisu -
An jedem Gericht gibt es wohl einen gebastelten Vordruck für die Verfahrenskostenstundung.
Ich wollte nur darauf hinweisen, das der Stundungsantrag nicht Teil des amtlichen Vordrucks ist.
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