Hallo zusammen,
hier wird eine Frage kontrovers diskutiert:
SV:
Regelinso - mit Antrag auf RSB.
Forderung von hier angemeldet (Gewerbesteuer) und festgestellt. ST war am 20.06.08.
Nun hat das Steueramt einen Teil der o. a. Forderung berichtigt.
Eigentlich müsste jetzt von hier eine Ermäßigung der Forderung erfolgen.
Aber, ist das überhaupt noch erforderlich? Nach dem ST ist die Tabelle doch eigentlich festgeschrieben, oder? Übrigens ist mit einer überragenden Quote von ca. 0,25 % zu rechnen
Ermäßigung nach Schlusstermin
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Early Grey -
5. August 2008 um 11:15
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