Wohnungsrecht mit stufenweiser Inhaltsänderung

  • Hallo,

    mir liegt folgende Bewilligung zur Eintragung eines Wohnungsrechtes vor:
    "Bis zur Fertigstellung des geplanten Umbaus besteht das Wohnungsrecht an dem gesamten Wohnhaus, nach Fertigstellung des Umbaus nur noch an den im Plan näher gekennzeichneten Räumen. ... (Bezugnahme auf Plan etc.)"
    Bestünden auf Eurer Seite Bedenken gegen die Eintragung? Wäre der Zeitpunkt "Fertigstellung des Umbaus" für Euch ausreichend bezeichnet?
    Danke für Eure Hilfe.

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