Schuldner wird "herumgeschubst"



  • Von sich aus hat der Schuldner nur Wechsel des Wohnsitzes und des Arbeitgebers unverzüglich dem TH und dem Gericht anzuzeigen.

    Aber er muss gerade nicht von sich aus Änderungen bei seinem Einkommen anzuzeigen, das steht ja auch ausdrücklich im Gesetz:
    "...und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;"



    Es steht aber auch im Gesetz, dass der Schuldner keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge verheimlichen darf.

  • :abklatschDepechie, bei Punkt eins sind wir uns einig!

    Wenn man also alles "hieb und stichfest" machen möchte, muss man wohl (GLV) den Treuhänder mit der Überwachung der Obliegenheiten beauftragen, was in der Praxis niemals vorkommt.

    (Hatte das schon jemand mal von Euch?)

    Dabei hat er dann wohl auch "Stichproben" durchzuführen und schwarze Schafe zu entlarven.

    Igendwie ist die ganze Gesetzeslage derzeit noch immer äußerst "reformbedürftig". :(

    Ich seh das wie Rainer und bin auch dann für Sanktionen, wenn der Anstieg des Gehaltes und der neue Posten als Abteilungsleiter erst auf Nachfagen des TH bekannt wird.....

  • Ihr betreibt schon wieder Haarspalterei :D

    In der Praxis sieht es doch so aus, dass der Treuhänder dem Schuldner bei Aufhebung des Verfahrens bzw. bei Beginn der WVP aufgibt, die monatlichen Einkommensbelege vorzulegen.



    Ich spalte gerne mal das eine oder andere Haar ;)

    Im Ernst, ich kenne es auch nur so aus der Praxis, dass der Schuldner dem TH regelmäßig seine Gehaltsabrechnungen vorlegen soll. Der TH schreibt den Schuldner dazu einmalig zu Beginn der WVP an.

    Meine Frage wäre aber auch, wie oft es in der Praxis vorkommt dass die GLV den TH mit der Schuldnerüberwachung beauftragt. Solch einen Fall habe ich bisher noch nicht erlebt.

  • sehe ich anders:


    steht aber nicht im Gesetz; demnach ist ein Versagungsgrund auch nicht gegeben.

  • Wir machen uns die Mühe und fordern unsere Schuldner ein Mal im Jahr auf (telefonisch oder schriftlich). "Ach, das hatte ich vergessen." "Ach hab ich das gar nicht gemacht?" oder ähnliches folgt dann immer.... Sie wissen´s, vermeiden die Info aber gern.

    Ist aber sehr zeitaufwändig und m.E. unnötig. Wer sich nicht meldet, müsste sofort abgewatscht werden nach Mitteilung des TH an das Inso-Gericht. Aber solange wir unsere Schuldner hätscheln und tätscheln, passiert eben auch nichts.

    Die Masse der Schuldner rückt freiwillig die Unterlagen raus, man kann sie also nicht alle wieder über einen Kamm scheren.

    Warum die Gläubiger nicht mehr hinterher sind, weiß ich auch nicht. Aber bislang haben wir auch keinen Auftrag vom Gläubiger gehabt - in 11 Jahren nicht. :confused:

  • Wir machen uns die Mühe und fordern unsere Schuldner ein Mal im Jahr auf (telefonisch oder schriftlich). "Ach, das hatte ich vergessen." "Ach hab ich das gar nicht gemacht?" oder ähnliches folgt dann immer.... Sie wissen´s, vermeiden die Info aber gern.



    Wenn die Schuldner denn nicht gesetzlich zur unaufgeforderten Vorlage der Lohnabrechnungen verpflichtet sind, warum sollten sie es denn dann tun müssen? :cool:
    Auf jeden Fall ergibt sich alleine dadurch kein Versagungsgrund für die RSB!

    Wie bereits gesagt, es ist doch ganz einfach: der TH schreibt den Schuldner einmal zu Beginn an und fordert ihn auf, ihm für die Dauer der Abtretungserklärung regelmäßig Kopien der Gehaltsabrechnungen einzureichen, Fertig ist die Laube.

    Vergisst der Schuldner mal eine Abrechnung so kann man ihn in der Tat auch mal daran erinnern. Vergisst er es regelmäßig... natürlich gibt es auch Schuldner die ab und zu mal einen kräftigen Tritt in den Allerwertesten brauchen. ;)
    Aber... es gibt auch viele TH die ab und zu mal einen solchen Tritt benötigen :D

    Einmal editiert, zuletzt von Depechie (30. September 2008 um 11:19)

  • Wir machen uns die Mühe und fordern unsere Schuldner ein Mal im Jahr auf (telefonisch oder schriftlich). "Ach, das hatte ich vergessen." "Ach hab ich das gar nicht gemacht?" oder ähnliches folgt dann immer.... Sie wissen´s, vermeiden die Info aber gern.

    :confused:



    In solchen Fällen wäre die Anregung der Stundungsaufhebung bei Gericht anzudenken, sofern diese gewährt wurde. Ein Treuhänder, der seine Pflichten ernst nimmt (im wahrsten Sinne meines Namens :wechlach: ) und vielleicht noch Zeit und Geld übrig hat, könnte sich überlegen, einen Gläubiger kurz mal auf diese Vorkomnisse telefonisch hinzuweisen. :telefonie

    Hatten schon mehrere Versagungsanträge, die auch durchgingen :D

  • Hatten schon mehrere Versagungsanträge, die auch durchgingen :D



    Aber die begründeten sich doch sicher nicht alleine darauf dass der Schulder es unterliess, dem TH von sich aus unaufgefordert Gehaltsabrechnungen einzureichen, oder? ;)

  • Hatten schon mehrere Versagungsanträge, die auch durchgingen :D



    Aber die begründeten sich doch sicher nicht alleine darauf dass der Schulder es unterliess, dem TH von sich aus unaufgefordert Gehaltsabrechnungen einzureichen, oder? ;)

    Ja, die Gläubigernachteiligung, die wurde bei den Entscheidungen jedoch m.E. zu sehr außer Acht gelassen. Bin mir sicher, ein Rechtsmittel hätte die Entscheidungen gekippt, aber keiner der Betroffenen ging ins Beschwerdeverfahren. :cool:

  • Ja, die Gläubigernachteiligung, die wurde bei den Entscheidungen jedoch m.E. zu sehr außer Acht gelassen. Bin mir sicher, ein Rechtsmittel hätte die Entscheidungen gekippt, aber keiner der Betroffenen ging ins Beschwerdeverfahren. :cool:



    :eek:
    Nur zur Sicherheit dass ich Dich richtig verstehe:

    Ein Schuldner hat seinem TH, ohne dass ihn dieser dazu aufgefordert hat, keine Auskunft über seine Einkünfte erteilt.

    Daraufhin wurde nur aus diesem Grund ein Versagungsantrag von einem Gläubiger gestellt, und diesem wurde stattgegeben.

    :confused:

    Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Selbst bei erfolgter Gläubigerbenachteiligung fehlt es doch m.E. eindeutig am Verschulden des Schuldners, da dieser ja nur auf Aufforderung dem TH Auskunft über seine Bezüge geben muss. :eek:
    Genauer gesagt liegt doch überhaupt kein Obliegenheitsverstoss vor, denn es gehört nicht zu den Obliegenheiten nach § 295 InsO unaufgefordert dem TH Auskünfte über die Einkommenshöhe zu erteilen.

    Und kein Schulder hat dagegen Beschwerde eingelegt?

  • Du siehst, Insolvenzrecht ist ein weites Feld, weder Richter noch Schuldner haben richtig Ahnung. :strecker



    Wobei ich das nur bei den Schuldnern voll verstehen kann... :cool:

    Du siehst mich völlig baff dass diese Anträge duchgingen :eek:

    Einmal editiert, zuletzt von Depechie (30. September 2008 um 13:57)


  • Und kein Schulder hat dagegen Beschwerde eingelegt?

    Du siehst, Insolvenzrecht ist ein weites Feld, weder Richter noch Schuldner haben richtig Ahnung. :strecker

    Der Thread artet aus, wir bekommen Ärger! :mad:

    Kannst mir gerne unter PN weitere Fragen stellen

    Grüße Erny

    :mad:also ich finde, DAS passt hervorragend zu der Überschrift dieses freds: "Schuldner wird herumgeschupst".


  • :mad:also ich finde, DAS passt hervorragend zu der Überschrift dieses freds: "Schuldner wird herumgeschupst".



    Dem kann ich nur zustimmen :eek:

    Zitat von Ernst


    Der Thread artet aus, wir bekommen Ärger!


    Nanü... wieso artet der aus? :???:

    Einmal editiert, zuletzt von Depechie (30. September 2008 um 14:17)

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