Testamentsvollstrecker und Vollmacht

  • Ich denke, ich werde es bemängeln. Im Buch "Der Testamentsvollstrecker" von Karl Winkler steht:

    Da der TV Sachverwalter fermden Vermögens ist und im Regelfall das Vertrauen des Erblassers genießt und gerade deshalb vom EL ausgewählt wurde, muss er sein Amt höchtspersönlich ausüben und darf weder sein Amt als solches noch einzelne Obliegenheiten einem Dritten derart übertragen, dass er sich der Erledigung seiner Aufgaben entzieht (§ 664 BGB).

    Und gerade in diesem speziellen Fall wurde aus der Vollmacht nicht deutlich, ob die Mutter nur sich vertreten lassen wollte oder auch in ihrer Funktion als TV;
    zumal wie gesagt die Erben bevollmächtigt sind, deren Verfügungsbefugnis ja durch die Einsetzung beschränkt werden sollten. Ich finde, damit hebeln sie den TV aus und das kann nicht im Sinne des EL sein.
    Aber danke für die Anregungen...

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