Kläger verlangt die Erstattung von Kosten für ein unfallanalytisches Privatggutachten, dass vor Klageerhebung erstellt worden ist.
Geht das ?
Erstattung unfallanalytisches Gutachten
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BGH, Beschluß vom 23.05.2006 - VI ZB 7/05 bejaht die unmittelbare Prozeßbezogenheit und damit Erstattungsfähigkeit der Kosten eines solchen Gutachtens für den Fall, daß der SV vor Klageandrohung beauftragt wurde und das Gutachten nach Klageandrohung erstellt hat. Auf die Klageerhebung kommt es danach offenbar nicht an.
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Sehe ich auch so. Es gibt sogar Entscheidungen, wonach die Kosten des Privatgutachtens, welches die Beklagtenseite in Erwartung der Klage hat anfertigen lassen, erstattungsfähig sind.
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So auch schon früher vom BGH mit Beschluss v. 17.12.02 - VI ZB 56/02 (Rpfleger 2003,265).
Gruß
HuBo
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