Hallo,
ich habe eine Klage eingereicht über 10.500 €. jetzt hat der gegner nach anhängigkeit aber vor rechtshängigkeit 9.000,00 € gezahlt. In Höhe von 9.000,00 € muss ich die Klage also zurücknehmen. Muss ich dennoch den vollen Gerichtskostenvorschuss einzahlen und später wieder zurückfordern oder kann ich einfach den geminderten Betrag zahlen? gibt es eine Möglichkeit die Kosten gegen den Gegner festsetzen zu lassen?