PKH-Aufhebung

  • Hallo,

    hier wurde eine Überprüfung nach § 120 IV ZPO eingeleitet. Und, wie so oft hat d. Schu. auch bei mehrmaliger Erinnerung keine Unterlagen eingereicht. Nun muss ich ja wohl die PKH (wurde auch schon angedroht) aufheben.
    Einen Beschluss hab ich ja aus Anwärter-Zeiten, aber keine Verfügung.
    Dass ich eine Ausfertigung d. Schu. zustelle, ok, aber sonst..?
    Wohin schick ich das denn zur Beitreibung der ausgezahlten PKH-Vergütung des RA - zur Landeskasse..? :gruebel: Dann fragt mich die Geschäftsstelle bestimmt "wo hin?".

  • Hallo!

    Also ich stell das demjenigen zu, dessen PKH aufgehoben wird. Sein Anwalt bekommt eine Ausfertigung zur Kenntnis. Dann WV mit Ablauf RM-Frist und dann eine Sollstellung an die LJK


  • Et jiltet § 127 ZPO.


    Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ist nach den allgemeinen Vorschriften (§ 11 RpflG) zunächst die sofortige Beschwerde - mit Abhilfemöglichkeit durch den Rechtspfleger selbst - gegeben. Bezüglich des Streitwertes ist auf Nr. 3334 Abs. 1 VV RVG hinzuweisen. Eine Kostenentscheidung ist nunmehr auch von dem Gericht zu treffen, dessen Beschluss angefochten wird, wenn es der Beschwerde abhilft (§ 572 Rn. 23).

    Gruß

    HuBo

  • Ha, hab's gerade gefunden: § 127 II sof. Beschwerde - trotzdem danke

    ...aber wie funktioniert das mit der Sollstellung? Verfüge ich das nur oder hab ich da was mit zu tun?

  • Vfg.

    1. BA - blablabla

    2. n.R. Beschl. Bl. xx - Herrn/Frau Kostenbeamt. zur Sollstellung

    3. Reg./wgl.

    Keine weitere Arbeit f. den RPfl

    Frohes Schaffen

    HuBo

  • Es sei denn, man ist (wie bei uns geregelt) selber KB für PKH-Sachen :( Dann kann man die KR nämlich selber basteln. Also GK und verauslagte RA-Kosten des beigeordneten RA. Mithaft-Vermerk nicht vergessen, falls gegeben. Dabei ist zu beachten, dass der Kläger (wenn Bekl. PKH hat) nicht für die Kosten des beigeordneten RA mithaftet, sondern nur für die GK.
    Dann, je nach Automation, entweder ausdrucken unterschreiben und verfügen, dass KR zur JK abgesandt werden soll oder Sollstellung via PC und nach jeweiligem Programm.
    Kostenprüfvermerk und weglegen (meist mit 3 Ausrufezeichen :D ). All das natürlich erst nach Ablauf der RM-Frist.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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