Hier wird PKH + Beiordnung für die Vollstreckung durch den GV begehrt.
Beiordnung würd ich eh ablehnen, da es jedem - auch ohne RA - möglich ist einen GV zu beauftragen.
Aber wegen der PKH bin ich mir unsicher.
Eigentlich vollstreckt das Kind und da bewillige ich eigentlich schon PKH ohne jedesmal so genau die Verhältnisse der Mutter zu prüfen (wurde im Forum ja schon mal diskutiert und man soll das wohl lockerer sehen als sonst). Nun wurden hier aber auch detailliert die Verhältnisse der Mutter offen gelegt und nun prüf ich ja auch genau.
...Sie kommt auf eine Ratenzahlung von 200 EUR im Monat - lohnt sich da denn die PKH?
Mein Vorgänger hat mal mit der Begründung, dass bei einer Rate von 200 EUR/mtl. die Vollstreckungskosten mit 4 Raten (800,- EUR) beglichen wären, abgelehnt.
Was sagt ihr dazu?
Ablehnung der PKH-Bewilligung?
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Wenn die voraussichtlichen Kosten vier PKH-Monatsraten (hier 800€) nicht übersteigen ist grundsätzlich PKH zu versagen.
siehe: § 115 Abs. 4 ZPO -
Ja, aber woher soll ich denn wissen, was so'ne Beauftragung kostet? - oder gibt es da einen pauschalen Richtwert?
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Evtl. mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher reden (so habe ich es schon gemacht) .
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800 € kommen bei einem Gerichtsvollzieher wohl nicht zusammen , wenn nicht gerade eine Räumung beantragt wird. Übrigens stehen die Gebühren der GV im Höver -Gebührentabellen.
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