Die Mutter beantragt nach Erbfall, aufgrund entsprechendem Anschreiben der Bausparkasse, die familiengerichtliche Genehmigung für den Eintritt des Minderjährigen Kindes in den Bausparvertrag.
Mutter und Kind sind je zu 1/2 Erben geworden, Erbschein liegt vor.
Findet der Eintritt in den Bausparvertrag nicht schon aufgrund Gesamtrechtsnachfolge/Generalsukzession kraft Gesetzes statt und ist hier überhaupt eine Genehmigung erforderlich?
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