Unterschreiten der Mittelgebühr in Straf

  • Hallo liebe Mit"Koster",

    wie haltet ihr es mit der Unterschreitung der Mittelgebühr in Strafsachen. Ich habe zumindest gelernt, dass bei
    a) Grundgebühr und
    b) Verfahrensgebühr fürs vorbereitende Verfahren

    abzuwägen ist, weil diese Gebühren ja von der Ordnung der Gerichte unabhängig sind.

    Bei einem amtsgerichtlichen Verfahren , bei der gewöhnlich die erste Einarbeitung unmittelbar nach / mit der polizeilichen Anhörung erfolgt ist nicht von der Mittelgebühr auszugehen. Umfang und Schwierigkeit sind gering. Diese beiden Kriterien sind mittlerweile gewichtiger als Bedeutung und wirtschaftliche Verhältnisse.
    Nun habe ich 2 Entscheidungen ( Karlsruhe und Konstanz), welche ähnliches besagen. Nun bin ich jetzt zum 2.Mal aufgehoben worden. Es wurden Popelsachen als durchschnittlich angesehen ( geringe Geldstrafe).
    Habt ihr noch Fundstellen?
    Dazu schleicht sich folgendes Problem ein: es wird grundsätzlich 20% mehr beantragt, da ja noch billig........
    Das ist doch Mißbrauch.

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