§ 142 FGG

  • Anregung/Anmeldung einer Löschung von Amts wegen nach § 142 FGG

    Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG bei der 1997 folgendes eingetragen wurde:
    A hat seine Einlage erhöht
    B ist als Kommanditist eingetreten
    C ist als Kommanditist eingetreten

    Jetzt kommt ein Schreiben des Notars mit Feststellung, Richtigstellung und Anmeldung:

    A als Vertretungsberechtigter der C (niederländische B. V.) und der D (niederländische B. V.)
    hat damals fälschlicherweise die B (niederländische B. V.), deren GF er ebenfalls ist, als Kommanditistin in der Anmeldung "genannt". Eigentlich sollte es die D werden.
    Dummerweise hat A aber niemals „handelnd für die B“ angemeldet.
    Er hat nur für sich, für C und für eine E (niederländische B. V., deren Beteiligung ich noch nicht erkennen konnte) angemeldet.

    Es wird um Löschung der B v. A. w. gem. § 142 FGG gebeten und die D wird als Kommanditistin mit Wirkung zum 01.01.1995 angemeldet.

    Frage: Wie sieht eine Benachrichtigung nach § 142 II FGG aus und worauf ist sonst noch zu achten?

  • Hallo!
    Hatte so einen Fall zwar noch nie, hab aber mal irgendwann eine richterliche Ankündigung gesehen. Also versuch ich’s einfach mal …

    Wenn man der Meinung ist, dass ein Fall des § 142 FGG vorliegt
    (Zitat Bumiller/Winkler, FGG, 8. Auflage:
    Rdnr. 5: „Voraussetzungen der Löschung nach § 142 sind, dass die Eintragung zurzeit der Vornahme unzulässig war oder nachträglich geworden ist (OLG Hamm, OLG 77, 54), diese Unzulässigkeit auf einem wesentlichen Mangel beruht, der rechtlich zweifelsfrei zu erkennen ist und dass bei pflichtgemäßer Abwägung aller Umstände eine Löschung angebracht erscheint (BayObLG 70, 269, 272)."
    Rdnr. 21: „Die Löschung selbst darf nur erfolgen, wenn die Unzulässigkeit der Eintragung nach Überprüfung aller hierfür maßgebenden Umstände ohne vernünftigen Zweifel zu bejahen ist (BayObLG 79, 351 = Rpfleger 79, 15; FGPrax 02, 82).")

    würde ich ein Schreiben an alle Beteiligten, also hier alle Gesellschafter, rausschicken, in dem so in etwa steht:

    „In pp. ist beabsichtigt, die am xx.xx.1997 erfolgte Eintragung des Kommanditisten B von Amts wegen gem. § 142 FGG zu löschen. Zur Begründung und zum Nachweis der Unzulässigkeit erhalten Sie in der Anlage folgende Kopien:
    a) Schreiben des Notars xy vom…
    b) Anmeldung vom …
    c) …

    Gegen diese Ankündigung können Sie binnen einer Frist von …. beim Registergericht … Widerspruch einlegen.
    Sollte binnen dieser Frist kein Widerspruch eingelegt werden, wird die angekündigte Löschung erfolgen. (Evtl. noch: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen die Eintragung der Löschung kein Rechtsmittel gegeben ist.)"

    Wg. der zu bestimmenden Frist: Wenn alle Gesellschafter durch A vertreten werden, würde ich eine kurze Frist (ca. 3 Wochen) bestimmen. Wenn aber noch mehr Gesellschafter vorhanden sind, würde ich die Frist nicht unter 2 Monaten ansetzen.
    Ach ja: Und natürlich förmliche Zustellung an die Beteiligten (wenn nicht alle durch A vertreten sind, dann m. E. entbehrlich).
    So, ich hoffe mal, dass ich mich jetzt nicht total blamiert habe...

  • :wow das klingt doch super.

    Zitat von morgana



    So, ich hoffe mal, dass ich mich jetzt nicht total blamiert habe...



    Also für eine Blamage sehe ich hier wirklich keinen Grund. :daumenrau

    Aber gleich noch eine anschließende Frage (hab das doch noch nie gemacht :oops::( Wie stelle ich ins Ausland zu? Ganz normal über den neuen Zustellservice oder richtig über das Landgericht, oder was es da für Möglichkeiten gibt?

  • Danke für das Lob, ich kann aber trotzdem nicht garantieren, dass das so richtig ist...

    Wg. der Zustellung ins Ausland: Ich glaube, dass die Art der Zustellung davon abhängt, in welches Land zugestellt wird.
    Als ich noch Zivilsachen gemacht habe, gingen alle entsprechenden Ersuchen an unser LG, die dann die Zustellung vermittelt haben. Inzwischen darf man teilweise wohl selbst mit EgR zustellen, aber da würde ich an deiner Stelle noch mal nachfragen (am besten jemanden aus der Zivil-Abteilung, ich glaub, da kommt das häufiger vor, oder jemanden von der Abteilung Auslands-ZUs beim LG).

    Viel Erfolg!

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