Ich habe den Erlaß eines VB auf gängigem Formular beantragt und gleichzeitig gebeten, den VB nach Erlaß als Europäischen Vollstreckungstitel zu bestätigen.
Fragen dazu:
1. Wie sieht der VB, bei dem obiger Antrag gleichzeitig gestellt wurde, aus? Handelt es sich um den "normalen" VB mit entsprechendem Vermerk oder handelt es sich um "vier weiße gesiegelte Blätter"? Die Gerichtskosten für den Antrag, den VB als EVT zu bestätigen, waren bei Antragstellung nicht eingezahlt.
2. Bekommt der Antragsteller, trotz obigen Antrages, erst einmal einen "normalen" VB zur Kenntninahme (Zustellung durch Gericht war beantragt)?
3. Wann genau erfolgt die Aufforderung, die Gerichtskosten für den EVT einzuzahlen? Gleichzeitig bzw. nachdem ein "normaler" VB an den Antragsteller zugesandt wurde?
4. Besteht die Möglichkeit, daß ein VB, der als EVT bestätig wurde, an den Antragsteller übersandt wird, ohne daß der entsprechende GK-Vorschuß (für EVT) eingezahlt wurden?