Bestimmbarkeit Forderungsbezeichnung

  • Hallo.

    Was haltet ihr von der Forderungsbezeichnung in einem KontenPfüb-Antrag :


    "...

    Mitgepfändet sind alle Nebenrechte zum behaupteten Hauptrecht."

    Ist das so bestimmt genug ?

    Denen fällt auch alle 2 Mon. ´was neues ein...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Diese Formulierung ist m.E. nicht zu beanstanden, da sie höchst redundant bzw. auf Deutsch gesagt einfach unnötig ist.

    Wie Onkel Kurt in den RNrn 693ff, insbes. 699 ausführt, sind diese Nebenrechte unselbständig und somit automatisch mit der Hauptforderung mitgepfändet (BGH, MDR 2004, 114).

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • deswegen hatte ich auch das wort "pfändbaren" hinzugesetzt (jetzt in "unselbständigen" geändert). Habe ich damit die pfändbaren Forderungen unzulässig eingeschränkt ?

    M.E. wären die selbständigen Nebenrechte doch wohl hinreichend bestimmt zu bezeichnen ?!

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Ist ja gut :cool:.

    Nach dem zitierten Beschluss des BGH aus dem Jahre 2005 sind ja eben diese weiteren Rechte keine Nebenrechte sondern selbständige Ansprüche.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!