Ich hab hier so nen blöden Fall mit Antrag auf Erlass des VB.
Also das ganze Verfahren ist von 2002, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde auch 2002 zurückgenommen und im Anschluss wurde der VB beantragt, dieser wurde jedoch auf Grund einer Zwischenverfügung nie erlassen. Jetzt wurde der Vollstreckungsbescheid erneut beantragt.
Gibt es Fristen wie lange der Antrag auf Erlass des VB nach Rücknahme des Widerspruchs gestellt werden kann? Oder ist die erste Antragstellung maßgeblich?
Beantragung des VB wie lange nach Rücknahme des Widerspruchs gegen MB möglich?
-
Tinchen -
22. Juli 2009 um 14:13
-
-
die Frist des 700 ZPO gilt immer, also 6 Monate ab ZU des MB.
Durch den Widerspruch wurde diese Frist unterbrochen und durch Wi-Rücknahme wieder in Gang gesetzt. Der alte VBA gilt noch, aber vielleicht mußt du dem Mahngericht auf die Sprünge helfen und nochmal an den Erlass des VB erinnern. -
Der alte VBA gilt noch
Darüber wäre erst einmal zu entscheiden! -
ich glaube, da gibt es schon eine Entscheidung des LG Koblenz, soll ich die mal suchen?
Kann aber dauern...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!