Erbfall und Vaterschaftsanerkennung NeK in Italien

  • Hallo, komme mit den Vorschriften des IPR (EGBGB) irgendwie nicht so ganz klar. Jedenfalls haben wir hier einen Erbfall in dem ein nichteheliches Kind des Erblassers vorhanden ist. Ersteinmal muss ich ja vorab klären, ob das Kind erbberechtigt, was u.a. davon abhängt, ob die Vaterschaft anerkannt worden ist. Vater des NeK hatte eine Affäre in Italien mit einer Italienerin und daraus ist das NeK hervorgegangen. Vater hat Vaterschaft zum NeK in Italien anerkannt und zahlt auch Unterhalt. Ich komme jetzt nicht klar damit, wie ich überprüfe, ob die Anerkennung auch in Deutschland wirksam ist. Das Erbrecht richtet sich nach deutschem Recht (Prüfung nach Art. 3 und 25 EGBGB). Hat die Prüfung jetzt hier genauso zu erfolgen? Also wäre dann m.E. Art. 19 EGBGB "Abstammung" anzuwenden und da ist u.a. geregelt, dass die Abstammung eines Kindes dem Recht des Staates unterliegt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und bei nicht verheirateten Eltern unterliegen die Verpflichtungen des Vater gegenüber der Mutter auf Grund der Schwangerschaft dem Recht des Staates, in dem die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. usw.

    Das anzuwendende Recht für die Vaterschaftsanerkennung wäre dann m.E. italienisches Recht. Die Anerkennung ist daher wirksam -jeweils nach italienischem Recht.

    So und wie finde ich nun heraus, ob die Anerkennung für deutsches Erbrecht gültig ist?

    Mir qualmt der Kopf :confused:

    Kann mir jemand helfen?

  • Die Abstammung und die Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses sind als Vorfragen internationalprivatrechtlich gesondert anzuknüpfen. Wenn das nach deutschem IPR maßgebliche Statut ergibt, dass der Erblasser rechtlicher Vater des Kindes und mit diesem verwandt ist, ist nur noch zu prüfen, ob das Kind nach deutschem Recht erbberechtigt ist.

  • Vielen Dank! Habe die getrennte Prüfung vorher auch schon vorgenommen, aber irgendwie hat mir das Verständnis zu dem IPR gefehlt, also ob die Anerkennung, die nach der Prüfung dem italienischem Recht unterliegt und da auch wirksam erteilt worden ist, dann auch für Deutschland gültig ist.

    Jetzt dürfte ich es aber verstanden haben ! :D

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