Antrag auf Überprüfung

  • I Ich habe heute von einem Antragsteller auf Beratungshilfe folgendes erzählt bekommen und auch entsprechendes Schreiben vorgelegt bekommen. Er hat bei der ARGE einen Antrag auf Überprüfung des Bewilligungsbescheids gestellt.

    Ich war verwundert, weil ich hiervon noch nichts gehört habe. Wenn es eine solche Möglichkeit gibt, dann wäre das in meinen Augen unabhängig von der berühmten und vielfach diskutierten BVerfG Entscheidung doch durchaus zumindest eine andere Stelle, die dem Antragsteller zur Überprüfung zuzumuten ist.

    Ich meine in diesem speziellen Fall habe ich Beratungshilfe bewilligt, da nach Überprüfung weniger raus kam und er mir belegen konnte, dass er wegen dem neuen Termin bei der ARGE war. Er erzählte sein Sachbearbeiter vor Ort könne ihm nicht erklären, warum es im neuen Bescheid niedriger sei, dass habe das System so ausgeworfen nach erneuter Eingabe, was ich sehr schwach von der Behörde finde, sofern es stimmt.

    Naja, aber zu meiner eigentlichen Frage würde ich gerne ein paar Meinungen hören. Ist dies sofern es das gibt (ich habe es noch nicht konkret in Erfahrung bringen können) eine andere Möglichkeit und hat in euren Bezirken davon schon mal wer was von gehört.

  • § 44 SGB X.

    Das betrifft de facto nur unanfechtbare Bescheide, so daß es ja sowieso keine BerH gäbe.

    Und selbst wenn es anders wäre: da landet man dann wieder bei der ARGE...

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