Ausfüllen des Beratungshilfevordruckes



  • Spät aber immerhin

    EU_IIB_6000 heißt das Ding und ist in unseren offiziellen Vorlagen.

  • ... mein Appell: Warum müssen denn alle Beteiligten, und da meine ich Anwälte und Rechtspfleger, immer darauf pochen, dass vielleicht irgendein Gesetz Unterabschnitt 3 g, Par. 6, Abs. 5, Nr. 4, Buchstabe cc etc. den anderen verpflichtet, dies und jenes zu tun bzw. zu unterlassen. Wenn man mit Hilfe von gesundem Menschenverstand versucht, neben eigenen Interessen auch die Interessen der Gegenseite zu sehen und auch danach handelt, dann kommt man schneller zum Ziel und die Welt ist ein Stück freundlicher. Wozu denn immer die Feindbilder, das aufeinander eingedresche etc.



    :daumenrau

    In den Allgemeinen Hinweisen zum amtlichen Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe heißt es: "Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, wird Ihnen das Amtsgericht oder Ihr Rechtsanwalt behilflich sein."

    Der Formulargestalter dürfte sich hierbei nicht von irgendeinem Gesetzestext oder einer Verordnung, sondern von ungeschriebenen Regeln des täglichen Miteinanders leiten lassen haben.

    Ich würde in dem Ausgangsfall jedenfalls keinen tiefgreifenden rechtlichen Konflikt sehen, innerlich höchstens kurz die Augen verdrehen, mir meinen Teil denken und dem Antragsteller bei Bedarf helfen ...

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