Formwechselnde Umwandlung

  • Habe hier eine formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co.KG auf dem Tisch.
    Muss nur ein neues Vertretungsorgan bestellt werden und die bisherige Vertretungsregelung gilt dann fort?
    Summer

  • Verstehe ich die Frage dahingehend richtig, dass Du wissen willst, ob zum Register der neuen KG die Vertretungsregelung für diese zur Eintragung angemeldet werden muss? Eindeutig JA.

    Die bisherige Vertretungsregelung betraf ja die GmbH, die durch Formwechsel eine KG werden soll. Das sind zwei verschiedene Rechtsformen mit verschiedenen Gesellschaftsverträgen und unterschiedlichen Vertretungsregelungen (GmbH grds. GF, § 35 I GmbHG; KG grds. phG, §§ 161 II, 125, 170 HGB).

  • :dito: !:meinung: Die KG ist eine neue Gesellschaft. Die frühere Vertretungsregelung der GmbH kann jetzt nicht mehr gelten, die neue Vertretungsregelung ist anzumelden.

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