Form des Nachweises Rechtsnachfolge § 727

  • Juhu,

    weiß nun nicht, ob ich vor lauter Bäume den Wald nicht mehr sehe, oder...
    hab hier nen Antrag auf Erteilung RNF vorliegen, da die Tochter die Forderungen aus dem VU und dem KFB in notarieller Urkunde auf Ihren Vater überträgt und dieser das animmt.
    a) man kann ja davon ausgehen, dass der Wortlaut "Übertragung" einer Abtretung gleich kommt, oder?

    b) diese "Übertragung" wird nachgewiesen durch diese notarielle Urkunde, die aber nur in beglaubigter Abschrift vorliegt? das ist doch nicht ausreichend, oder? Ich würde meinen, dass ich zumindest ne Ausfertigung bzw. das Original benötige, oder?

    c)zum Schluss der Misere tritt der Vater die Forderung aus dem VU an eine Anstalt des öffentlichen Rechts ab- Abtretungserklärung ist notariell beurkundet - Annahmeerklärung ist formlos erfolgt - ausreichend?
    Lasst ihr euch da auch entsprechende Vertretungsnachweise vorlegen, damit man weiß, wer die Abtretung angenommen hat (ob der das überhaupt darf) und damit man den Vertretungsberechtigten in die RNF-Klausel aufnehmen kann?!:gruebel:

  • zu a):
    ja.

    zu b):
    Die beglaubigte Abschrift reicht m.E. als Urkundsnachweis aus. Nur wenn der Fortbestand der Berechtigung nachgewiesen werden muss (wie bei einer Partei Kraft Amtes) oder beim Erbschein, muss die Urkunde (Erbschein oder Bestallungsurkunde) in Ausfertigung vorgelegt werden. Bei einem Vertragsschluss reicht eine beglaubigte Abschrift aus (vgl. einschlägige Kommentierung zu §§ 726, 727 ZPO, Zöller, Musielak usw.).

    zu c):
    Da eine beglaubigte Abschrift einer notariellen Urkunde vorgelegt wird, muss man davon ausgehen, dass der Notar die Vertretungsberechtigung im Rahmen der Beurkundung geprüft hat.
    Wenn die Anstalt des öffentlichen Rechts insoweit Antragsteller für die RNF-Klausel ist, reicht dies als Nachweis der Annahme der Abtretung aus.
    Die Aufnahme der Vertretungsberechtugung in der Klausel ist nur ein Kann, kein Muss.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Juhu,

    danke erstmal für die Antworten :)
    @ Tommy: genau das ist ja das Problem: die Abtretungserklärung wurde nur hinsichtlich des Abtretenden notariell beurkundet- die Annehmenden waren bei dieser Sache nicht beteiligt, sondern haben nim Nachhinein nur auf der Urkunde vermerkt, dass die Abtretung angenommen wurde...
    Deshalb glaube ich schon, dass ich da einen Vertretungsnachweis brauche, oder?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!