Stundung in WVP aufgehoben. TH beantragt, nach erfolgloser Aufforderung an den Schuldner die 119,-- Euro zu bezahlen, die Versagung der RSB. Gleichzeitig teilt er mit, dass der Schuldner 20,-- Euro überwiesen hat. Ratenzahlung wurde von TH nicht gewährt.
M. E. unbeachtlich, da der Schuldner den kompletten Betrag ausgleichen muss.
§ 298 InsO Ratenzahlung
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Sehe ich auch so.
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Alles oder nichts...
Aber der Schuldner hat ja eh noch ein bisschen Zeit bis zur Versagung. -
Sehe ich auch so; § 298 sagt ja, dass die Mindestvergütung gedeckt sein muss und das ist sie mit 20,00 € eben nicht.
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Danke, aber nach weiterem Lesen () steht es eigentlich ausdrücklich in § 298 Abs. 2 S. 2 InsO drin.
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