Hallo und guten Morgen,
steh auf dem Schlauch.
E.V. wurde erlassen. Nun KF. Die Zustellungsauslagen für die Zustellung der e.V an den AGG will der RA nun mit in die Kostenfestsetzung aufnehmen.
Ist das korreckt?
GV Kosten mit in KFB?
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Diabolo -
2. Oktober 2006 um 07:31
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Wenn du mit e.V. die einstweilige Verfügung meinst, dann ja (manche sagen ja auch zur eidesstattlichen Versicherung o. Offenbarungseid e.V.).
Für weitere Infos HIER -
Danke li li!
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Bitteschön, gern geschehen, diabolo!
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wir kriegen den Tach heute schon rum
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Ja, irgendwie schon............
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Noch etwas zum "Untermauern":
Zitat
LS
Die Zustellung der einstweiligen Verfügung gehört zum Anordnungsverfahren. Sie wird mit der Gebühr nach §§ 31 I Nr. 1, 40 I, 37 Nr. 7 BRAGO abgegolten.
OLG Koblenz, Beschl. v. 02.12.2002 – 14 W 721/02 = JurBüro 2003, 137 = AGS 2003, 108 = Rpfleger 2003, 269 = BRAGOreport 2003, 59 = juris -
Danke Vereins-und Kostengott
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