Welches Vollstreckungsgericht?

  • Hallo,

    habe einen Arrestpfändungsbeschluss vorliegen. Möchte nunmehr aufgrund des Hauptsachetitels den Überweisungsbeschluss beantragen. Der Schuldner sitzt wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft (wird also länger dauern).

    Ist für den Überweisungsbeschluss das Vollstreckungsgericht des Wohn- oder des Aufenhaltsortes (§ 20 ZPO) des Schuldners zuständig?

  • Also m.E. ist fraglich, ob jemand mittels Untersuchungshaft einen neuen Wohnsitz begündet. Selbst bei "normaler Haft" ist (aus der Erinnerung : gem. Stöber, Forderungspfändung) hinsichtlich der örtl. Zuständigkeit darauf abzustellen, ob der bisherige Wohnsitz beibehalten wurde oder nicht.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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