Realisierte aber zuvor entstandene Ansprüche nach Erteilung RSB noch zu verteilen?

  • Wann endet Laufzeit der Abtretung bzw. Abtretung selbst:

    Ansprüche auf Provision / Lohn ( ist ja egal) fallen in die Laufzeit der Abtretung und sind m.E. auch da entstanden. Die „Realisierung“ ( in Form der gerichtlichen Gel-tendmachung) erfolgte aber erst mittels gerichtlicher Entscheidung nach Erteilung RSB und nach Ende der Abtretung.

    M.E. müßte das Geld trotzdem noch zu verteilen sein, oder ? Finde in keinem Kommentar was dazu.

  • Halte ich nicht für zulässig, da es bei der Nachtragsverteilung doch nur um Ansprüche geht, die im eröffneten Verfahren entstanden sind, aber erst nach Aufhebung/Erteilung RSB entdeckt wurden.

    Vorliegend sind die Ansprüche aber nicht im eröffneten Verfahren, sondern in der WVP erst entstanden , daher greift der 203 InsO m.E. nicht. Es sind daher grundsätzlich Ansprüche, die in den bereich der Abtretung fallen. Und da ist die Frage, ob die auch dann noch in die Abtretung fallen, wenn die Realisierung oder betragsmäßige Feststellung erst nach Ablauf der Abtretung erfolgte.

  • Etzertle, Sachverhalt verkehrt verstanden. Dann evtl. anlaog. :D

    Ich habe aber noch eine Entscheidung im Hinterkopf, wonach das Amt des Treuhänder erst endet, wenn alles verteilt ist. Vielleicht findet man in der Entscheidung was Brauchbares. Muss mal suchen.

  • Stand nicht in einer der letzten ZinsO, dass für das Arbeitseinkommen keine NTV erfolgen kann/muss, weil das zur Masse zu ziehende Arbeitseinkommen zu den Aufgaben des Treuhänders gehört und deswegen eine NTV nicht erforderlich ist? (Auch in der WVP). :gruebel:

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