Kirchentracht

  • In Abt. II ist eingetragen auf Grund einer Bewilligung aus 18?? (dzt. nicht greifbar).
    "Kirchentracht für die Kirche in NN und für den Meßner in NN".
    Es soll die Löschung betrieben werden, derzeit hat keiner eine Ahnung, was das überhaupt sein kann.
    Ich vermute ein reallastähnliches Recht.
    Als Nordlicht in Bayern stehe ich dem Phänomen etwas ratlos gegenüber, aber auch Eingeborene wissen hier nicht weiter.
    Jemand im Forum, der helfen kann?

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