In Abt. II ist eingetragen auf Grund einer Bewilligung aus 18?? (dzt. nicht greifbar).
"Kirchentracht für die Kirche in NN und für den Meßner in NN".
Es soll die Löschung betrieben werden, derzeit hat keiner eine Ahnung, was das überhaupt sein kann.
Ich vermute ein reallastähnliches Recht.
Als Nordlicht in Bayern stehe ich dem Phänomen etwas ratlos gegenüber, aber auch Eingeborene wissen hier nicht weiter.
Jemand im Forum, der helfen kann?
Kirchentracht
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wie wär´s mit ner pn an juris ?
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1Kirchtracht, Kirchentracht </B>
Naturalabgabe (Brot, Fleisch, Eier) der Gemeindemitglieder an Kirche, Kloster, Geistlichen beziehungsweise Schullehrer, wohl zum Fest der Kirchweihe
gefunden in
http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de/
Vielleicht hilft das schon mal weiter -
Danke -auch für den Link:daumenrau
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