Hi, habe eine Mitteilung vom Gewerbeamt vorliegen, dass der Unternehmensgegenstand bei einem e.K. sich geändert hat (Taxiunternehmen in Autoreperaturen).
Was nun? Finde hierzu leider nix im HRP.
Unternehmensgegenstand
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Summer -
13. Oktober 2006 um 10:21
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Als 1. schauen, ob die Firma jetzt täuschend ist...
Wenn ja: Den e.K. auffordern, die Fa. zu ändern, da ansonsten ein Ordnungsgeldverfahren nach § 37 HGB, 140 FGG einzuleiten ist...
Wenn nein: z.d.A. nehmen. Der Unternehmensgegenstand ist nur bei der Erstanmeldung anzugeben (§ 24 Abs. 4 HRV, noch nicht mal eine Soll-Vorschrift), bei späteren Änderungen gibt es keine Pflicht, diese mitzuteilen oder gar anzumelden.
Man kann aber die Änderung noch der IHK und der Handwerkskammer mitteilen. Die freuen sich über solche Informationen (besonders die HWK, wenn der e.K. jetzt in die Rolle einzutragen ist...). -
Danke, damit sind meine Unsicherheiten geklärt!
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Gern geschehen!
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