Hallo zusammen,
ich glaube ich steh mir selbst gerade im Weg herum...
-Urteil: Bkl hat an Kl xy€ zu zahlen
-Kosten gequotelt
-Bkl hat PKH ohne Raten
-aufgrund KFB hat Kl an Bkl zu erstatten - es findet kein Übergang auf die Staatskasse statt
wird d. BKL nun noch nach § 120 ZPO überprüft, ob sich die Verhältnisse evtl. gebessert haben?
und wenn ja, dann versuche ich ja die nicht erhobenen GK, sowie die ausbezahlte PKH-Vergütung und ggf. die Deckungslücke einzuziehen, oder?
hab gerade ein Denkproblem, da die BKL ja Geld aus dem KFB bekommt/bekommen hat...
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