Hallo zusammen,
Kl ist PKH ohne Raten bewilligt und ihm wurde RA X beigeordnet, ohne weitere Einschränkung.
Kl wohnt in A => ca. 10 km vom Gerichtsort weg
RA X hat Kanzlei in B => ca. 40 km vom Gerichtsort weg
RA X macht nun in seinem Vergütungsantrag Fahrtkosten zum Termin iHv 80 km (von B an Gerichtsort und wieder zurück) geltend
gilt bei bewilligter PKH auch die Einschränkung, dass die Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort maximal nur in Höhe der fiktiven Reisekosten, die bei Beauftragung eines Prozessbevollmächigten am Wohnort der Partei (Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zum Gerichtsort), oder am Gerichtsort (Reisekosten der Partei zum Prozessbevollmächtigten) entstanden wären, im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können??? Oder muss ich hier das Geld für 80 km gewähren
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