Hallo,
wie wird das denn so gehandhabt, wenn bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe die besondere Schwere der Schuld bereits im Urteil festgestellt wurde.
Die 15 Jahre gelten dann nicht als Mindestverbüßungsfrist, sondern das Gericht muss einen Prüftermin erst bestimmen.
Auf welchen Zeitpunkt legt man sich dann die Akte auf Frist damit das Gericht den Termin bestimmen kann?
Vielen Dank schon im Voraus.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!