Der Richter hat VKH bewilligt und Ratenzahlung angeordnet. Raten wurden fleißig gezahlt.
Mein Vorgänger hat irgendwann einen Beschluss dahingehend erlassen, dass "die mit Beschluss vom ... angeordnete Ratenzahlung im Zuge der VKH aufgehoben" wird und die Partei "danach keine weiteren Raten einzuzahlen" hat. Er dachte damals, dass sämtliche Kosten gedeckt sind, was aber nicht richtig ist.
Kann ich jetzt einfach wieder Ratenzahlung in Höhe der bisherigen Rate anordnen mit der Begründung, dass noch nicht alle Kosten gedeckt sind, oder muss ich die Partei zunächst auffordern, ihre aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen?
Der ursprüngliche VKH-Beschluss wurde meines Erachtens nicht aufgehoben. Es wurde nur die Anordnung der Ratenzahlung aufgehoben. Ich denke, VKH ist weiterhin bewilligt, aber halt nur ohne Ratenzahlung.
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