Erneute Anordnung der Ratenzahlung?

  • Der Richter hat VKH bewilligt und Ratenzahlung angeordnet. Raten wurden fleißig gezahlt.

    Mein Vorgänger hat irgendwann einen Beschluss dahingehend erlassen, dass "die mit Beschluss vom ... angeordnete Ratenzahlung im Zuge der VKH aufgehoben" wird und die Partei "danach keine weiteren Raten einzuzahlen" hat. Er dachte damals, dass sämtliche Kosten gedeckt sind, was aber nicht richtig ist.

    Kann ich jetzt einfach wieder Ratenzahlung in Höhe der bisherigen Rate anordnen mit der Begründung, dass noch nicht alle Kosten gedeckt sind, oder muss ich die Partei zunächst auffordern, ihre aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen?

    Der ursprüngliche VKH-Beschluss wurde meines Erachtens nicht aufgehoben. Es wurde nur die Anordnung der Ratenzahlung aufgehoben. Ich denke, VKH ist weiterhin bewilligt, aber halt nur ohne Ratenzahlung.

  • Der Beschluss deines Vorgängers war zwar leider Mist, weil für den Fall der Vollzahlung keine Aufhebung der Zahlungsbestimmung vorgesehen ist, sondern sich diese quasi automatisch erledigt. Aber wie dem auch sei, Beschluss wurde in die Welt gesetzt!
    (Würde zunächst mal prüfen ob noch eine Beschwerde der Landeskasse möglich ist aber dein Sachverhalt hört sich nicht danach an...)

    Wenn man mutig ist könnte man den Beschluss dahingehend auslegen, dass damit nur die vorläufige Zahlungseinstellung gem. § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO angeordnet werden sollte... dann kann man die Zahlungsbestimmung nun mit der einfachen Begründung wieder aufleben lassen, dass eben doch noch nicht alle Kosten gedeckt waren!
    Also Partei anhören und drauf hoffen, dass kein Widerstand geleistet wird :strecker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!