Sperrfrist § 120 IV

  • Hallo zusammen,

    leider hab ich über die Suchfunktion nichts gefunden...

    Wie berechnet sich den die 4-Jahres-Frist, wenn in der zweiten instanz die Berufung zurückgenommen wurde und nur durch Beschluss über die Kosten entschieden wurde? Ab Beschluss durch das Berufungsgericht, oder ab meinem erstinstanzlichen Urteil?
    Finde leider auch in meinem Kommentar nichts dazu...zumindest nicht so ausdrücklich

  • Der Rechtsstreit endet mit der Rechtskraft des letzten Urteils. Bei Zurücknahme des Rechtsmittels (nach Ablauf der RM-Frist) tritt die Rechtskraft im Zeitpunkt der Rücknahme (sonst: mit Ablauf dieser) ein. Der Beschluss nach 516 III ZPO hat hierfür keine Bedeutung (vgl. hierzu mal Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 120 Rn 26, § 705 Rn. 10).

    Daher: maßgeblicher Zeitpunkt ist Eingang der Rücknahme der Berufung bei Gericht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!