PKH Antrag bei Anerkenntnis (Anwaltszwang)?

  • Hallo zusammen,

    folgende Frage:
    Gegen die Beklagte wurde Unterlassungsklage vor dem Landgericht erhoben. Nach Prüfung der Erfolgsaussichten wurde zusammen mit ihr entschieden, die Klage anzuerkennen. Die Beklagte ist Hartz IV Empfängerin. Da Anwaltszwang besteht, benötigt sie ja einen Anwalt zum Anerkennen. Wie können wir abrechnen, da wir ja schon tätig waren? Kann PKH gleichzeitig mit dem Anerkenntnis beantragt werden? Oder soll erst PKH beantragt werden, ein Klageerwiderungsschreiben erstellt und das Anerkenntnis zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden? Ein gerichtliches Verfahren ist ja bereits anhängig, so dass ein Beratungsschein ausscheidet.

    Danke!

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