Ist in dem vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren nach §§ 249 ff. FamFG eine öffentliche Zustellung möglich?
Ich finde bezüglich der öffentlichen Zustellung nur die Vorschriften in der ZPO, aber keinen entsprechenden Verweis aus dem FamFG...
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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