Liebe Kundigen, folgende Frage, vielleicht könnt Ihr mir Erhellendes dazu sagen:
geschiedene Eheleute, Miteigentümer eines Hauses haben im Wohnungszuweisungsverfahren einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, dass die Frau zum 30.6.2011 aus- und der Mann dann in das Haus einzieht. Die Frau ist zu 100 Prozent schwerbehindert und benötigt barrierefreien Wohnraum. Bei Vergleichsschluss hatte sie die Zusicherung eines privaten Vermieters auf eine barierrefreie Wohnung, deshalb ist sie diesen Vergleich eingegangen.
Der damals zugesicherte Wohnraum ist nicht realisisert worden. Auch anderweitiger barrierefreier Wohnraum konnte trotz intensiver Suche nicht gefunden werden, so dass ein Auszug zum 30.6. nicht zu realisieren ist. Die Frist für den Antrag auf Räumungsschutz ist verstrichen, ein Wiedereinsetzungsantrag wurde abgelehnt.
Meine Frage, wenn nun Zwangsweise geräumt wird und der GV den Räumungstermin mitteilt, kann dann innerhalb der zweiwöchigen Frist noch einmal Räumungsschutz beantragt werden? Oder ist, weil im Vergleich der Räumungstermin festgeschrieben war die Sache durch?
Wie seht Ihr das?